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NEU: NUTZFAHRZEUGSERVICE

Auch Ihr LKW ist zukünftig bei uns in guten Händen!

Wir kennen uns mit LKW aus, denn wir reparieren und warten schon lange Nutzfahrzeuge in unserer Meisterwerkstatt.

Dabei haben wir auch immer die Kosten im Blick – das ist Teil unseres Geschäfts!

Ab diesem Jahr können auch Sie von unserer Expertise profitieren.

Wir bieten:

– Reparatur aller Marken
– Wartungsarbeiten nach Herstellervorgabe
– Klimaservice
– Unfallinstandsetzung
– Motor-, Getriebe- und Achsinstandsetzung
– Bremsenservice aller Fabrikate
– Anhänger- und Auflieger Service
– Tachoprüfung nach §57B
– Gesetzliche Untersuchungen (SP + HU)

Unser Werkstattmeister Max Voltz ist Ihr Ansprechpartner für alle Anliegen rund um Ihr Nutzfahrzeug.

Max Voltz
werkstatt@manus-rodgau.de
06106-6391329

Wir würden uns freuen, unsere Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen zu dürfen.

Stichwort WINTERDIESEL

Warum?

Dieselkraftstoff enthält Paraffine welche bei Minustemperaturen (ab ca. -7 Grad) ausflocken. Die dabei entstehenden Paraffinkristalle können Kraftstoffleitung, Filter und Einspritzanlage zusetzen mit der Folge dass der Motor seinen Dienst einstellt. Beim Winterdiesel werden schützende Zusätze, sogenannte Additive, beigemischt, welche das Ausflocken bis ca. -20 Grad verhindern.

Wann?

In der Zeit vom 16. November bis zum 28. Februar wird in Deutschland nur noch Winterdiesel neu in den Verkehr gebracht. Winterdiesel entspricht der europäischen Norm DIN EN 590 und muss bis zu Temperaturen von minus 20 Grad frostsicher sein. Bereits ab dem 1. Oktober gibt es sogennantes Übergangsdiesel, der Temperaturen bis minus 10 Grad aushält, ohne dass sich Paraffinkristalle bilden.

Wo?

Natürlich bei uns insofern Sie gewerblicher Kunde sind. Unser Baustellenservice bringt den Kraftstoff direkt auf die Baustelle. Auch Lieferungen an die Landwirtschaft oder an Großkunden wie Speditionen gehören zu unserem Tagesgeschäft.

Wie?

Nutzen Sie unser Anfrageformular für ein Angebot.

Das Gebäudeenergiegesetz ist da – was ändert sich beim Heizen mit Öl?

Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch bekannt als Heizungsgesetz – hat viele Menschen verunsichert. Muss das Eigenheim umfangreich modernisiert werden, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen? Was passiert mit der alten Heizung, wenn es eine Ölheizung ist? Am 1. Januar 2024 tritt das GEG in Kraft und es ist klar: Steht eine Ölheizung im Keller, ändert sich zunächst nichts.

Sicher ist nun: Die Heizungen müssen in der Regel aus gesetzlichen Gründen nicht ausgebaut werden. Sowohl Öl-Brennwert- als auch Niedertemperaturkessel und die dazugehörigen Brennstoffe können wie gewohnt weiter genutzt werden. Und auch zukünftig ist der Einbau neuer Heizungen für flüssige Brennstoffe möglich. Allerdings müssen neu installierte Anlagen anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt werden. Die Anforderung kann auf verschiedenen Wegen erfüllt werden: So kommen flüssige Energieträger, sogenannte „Green Fuels“, als alleinige Erfüllungsoption oder auch Hybridsysteme, eine Kombination mit anderen erneuerbaren Energien, in Betracht.
Die dringlichsten Fragen haben wir für Sie beantwortet:

Was passiert mit Bestandsheizungen: Darf ich meine Ölheizung weiter betreiben?

In der Regel ja. Es gelten weiterhin die bestehenden Altersgrenzen für Heizungen, denn diese wurden im neuen Gesetz nicht verschärft. Das bedeutet: Für Öl-Brennwertkessel (BW) aber auch für die heute noch vielfach betriebenen Öl-Niedertemperaturkessel (NT) gelten keine Austauschverpflichtungen.

Hinweis: Seit etwa zehn Jahren sind die hocheffizienten Brennwertgeräte Stand der Technik. Die schon recht sparsamen NT-Kessel wurden ab Mitte der 80er Jahre eingebaut und zeichnen sich u. a. durch eine Regelung mit einem Außentemperatursensor aus.

Nur für die vor dieser Zeit eingebaute Kesselgeneration, die sogenannten Standardkessel, gelten besondere Austauschverpflichtungen. Diese arbeiten noch mit einer von der Außentemperatur unabhängigen, konstant hohen Kesseltemperatur und sind dadurch nicht mehr zeitgemäß. Solche Konstanttemperaturkessel müssen ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Ausnahme sind Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer selbst schon vor dem 1. Februar 2002 eingezogen ist und seitdem wohnt. Dort muss von Gesetzes wegen kein Kesseltausch erfolgen.

Modernisierung: Dürfen Ölheizungen erneuert werden?

Ja, dürfen sie. Wer seine Heizungsanlage modernisieren möchte, kann auch zukünftig auf Öl-Brennwertkessel setzen. Allerdings müssen nach einer Übergangsfrist bestimmte Mindestanteile an erneuerbaren Energien genutzt werden. Durch die Kombination mit einer Wärmepumpe oder die Nutzung von anteilig erneuerbaren Brennstoffen können die Heizungen die Vorgaben des GEG erfüllen.

Wie hoch ist der erforderliche Anteil an erneuerbaren Energien nach einer Modernisierung der Heizung?

Das GEG ist eng verknüpft mit dem Kommunalen Wärmeplanungsgesetz (WPG). Beide treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Danach sind zwei Fälle zu unterscheiden:

1. Wenn zum Zeitpunkt des Heizungsaustausches in der betreffenden Kommune noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, ist vorgesehen, dass nach einer Heizungsmodernisierung in einem bestehenden Gebäude

• 15 Prozent erneuerbare Energien ab dem Jahr 2029,
• 30 Prozent ab 2035 und
• 60 Prozent ab 2040

genutzt werden müssen.

2. Liegt am Standort der Heizung bereits eine kommunale Wärmeplanung vor, ist die Nutzung von

• 65 Prozent erneuerbarer Energie spätestens fünf Jahre nach der Heizungsmodernisierung gesetzlich vorgeschrieben.

Übrigens: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen eine kommunale Wärmeplanung bis 1. Juli 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben Zeit bis zum 1. Juli 2028. Um mehr zur Wärmeplanung in Ihrem Wohnort zu erfahren, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Kommune.

Wichtig: Ab dem Jahr 2045 will Deutschland klimaneutral sein, dann sind für alle Heizungen 100 Prozent erneuerbare Energie Pflicht!

Wie kann der erforderliche Anteil erneuerbarer Energie bei einer Brennwertheizung eingebracht werden?

Für alle, die auch zukünftig auf Flüssigbrennstoffheizungen setzen wollen, kann der erneuerbare Anteil an der Wärmerzeugung zur Erfüllung des GEG erfolgen z. B. durch

1. den Einbau einer Hybridheizung als Kombination von einem Heizkessel für flüssige Brennstoffe und einer Wärmepumpe.
2. den Einsatz eines flüssigen Brennstoffes mit einem entsprechenden erneuerbaren Anteil.

Übrigens: Bei Kombination mit einer Solarthermie-Anlage für Heizung und Warmwasser wird die gewonnene Solarwärme anteilig auf die erforderliche Erneuerbaren-Quote angerechnet.

Bei der Auswahl Ihrer neuen Heizung weist unter anderem das Green Fuels ready-Label den Weg: Es ist auf Heizungen, Tanks und Komponenten angebracht, die für bis zu 100 Prozent erneuerbare flüssige Brennstoffe zugelassen sind. Und es gibt auch bereits Haushalte, die solche Brennstoffe nutzen.

Auf www.zukunftsheizen.de gibt es eine Reihe von Praxisbeispielen mit Demo-Anlagen, in denen erneuerbares Heizöl bereits in Wohngebäuden eingesetzt wird. Derzeit arbeiten Heizölproduzenten und -handel intensiv an einem flächendeckenden Angebot für solche klimaschonenden Heizölqualitäten.

Stand: 13.11.2023, Quelle: www.zukunftsheizen.de

Rohölpreise klettern auf Zehn-Monats-Hoch – OPEC sieht größtes Angebotsdefizit seit zehn Jahren – Heizölpreise wieder im Plus

Die Rohölpreise klettern weiter nach oben, nachdem der am Dienstag veröffentlichte Monatsbericht der OPEC gezeigt hat, dass der Ölmarkt mittelfristig viel angespannter sein wird als ursprünglich von Analysten angenommen. Die Rohöl der Atlantiksorte Brent markierte am Mittwoch einen neuen Jahreshöchststand von über 92 Dollar pro Barrel und legte seit Ende Juni um fast 30 Prozent zu. Das letzte Mal, dass Öl so hoch gehandelt wurde, war Ende November 2022.

Unwetter in Libyen verschärft Angebotslage
Der Preisanstieg ist darauf zurückzuführen, dass die OPEC+-Schwergewichte Saudi-Arabien und Russland ihre freiwilligen Produktionskürzungen (in Höhe von 1 Mio. und 300.000 Barrel pro Tag) vorerst bis zum Jahresende verlängert haben. Als ein weiterer Preistreiber kam nun auch noch die Unwetter-Katastrophe in Libyen dazu. Diese legte am Wochenende vier Ölexportterminals lahm und verknappte die weltweite Ölversorgung auf dem ohnehin schon angespannten Markt zusätzlich.

OPEC: Größtes Angebotsdefizit seit zehn Jahren
Gestützt wurden die Ölpreise zudem vom monatlich erscheinenden Bericht der Organisation erdölexportierender Länder (OPEC). In diesem bestätigt die OPEC ihre Prognose für das Wachstum der weltweiten Ölnachfrage im Jahr 2023 bei 2,4 Millionen Barrel pro Tag. Für 2024 wird ein Anstieg der globalen Nachfrage um 2,2 Millionen Barrel pro Tag prognostiziert.

Da Saudi-Arabien seine Produktionskürzungen ausweitet, droht den weltweiten Ölmärkten im nächsten Quartal eine Verknappung des Angebots von mehr als 3 Millionen Barrel pro Tag – möglicherweise das größte Defizit seit mehr als einem Jahrzehnt. Die weltweiten Ölvorräte, die in diesem Quartal stark abgebaut wurden, dürften der OPEC zufolge in den nächsten drei Monaten noch kräftiger zurückgehen, nämlich um etwa 3,3 Millionen Barrel pro Tag. Sollte es tatsächlich so kommen, würde es sich um den größten Lagerabbau seit dem Jahr 2007 handeln.

Commerzbank: OPEC hat Pulver verschossen
Nach Einschätzung der Rohstoffexperten der Commerzbank dürften Saudi-Arabien und Russland das, was sie mit der Beibehaltung ihrer Produktions- bzw. Exportkürzungen bis Jahresende bezwecken wollten, zwar erreicht haben. Allerdings konstatieren die Analysten auch, dass die beiden OPEC-Mitglieder ihr Pulver damit vorerst mehr oder weniger verschossen haben. Sie verweisen dabei auf die Tatsache, dass Moskau seine Exportkürzungen wohl nicht grundlos von 500.000 auf 300.000 Barrel pro Tag verringert habe und nicht wenige Analysten mit einem Minus beim saudischen Wirtschaftswachstum rechnen würden.

Aufwärtspotenzial beim Rohöl (vorerst) ausgereizt
Die Aussicht auf eine sich schwächer als erwartet entwickelnde Konjunktur gelte in erster Linie für den in diesem Jahr wichtigsten Nachfragetreiber am Ölmarkt: China. Hier haben sich die Wirtschaftsindikatoren in den letzten Monaten kontinuierlich eingetrübt. Zusammengefasst sehen die Analysten der Commerzbank das Aufwärtspotenzial beim Ölpreis nun nahezu ausgereizt.

Angesichts der weltweit schwachen Konjunktur erkennen sie sogar eher ein Rückschlagpotenzial, weshalb die Preisprognose für ein Barrel Brent zu Ende des Jahres vorerst bei 85 US-Dollar beibehalten werde. Erst wenn sich die Konjunkturaussichten nachhaltig aufhellen, was im kommenden Jahr der Fall sein sollte, dürfte ihrer Einschätzung nach auch der Ölpreis nachhaltiger steigen.

Inwieweit der Anstieg der Ölpreise während der letzten Wochen Bestand haben wird, lässt sich momentan nicht abschätzen. Viele Analysten sehen den Markt seit geraumer Zeit als „überkauft“ an, der Preisauftrieb geht dennoch weiter.  Nachdem sich die Preise für Gasöl, dem Vorprodukt für Dieselkraftstoff und Heizöl, auch gestern abermals verteuert hatten, spiegelt sich diese Aufwärtsbewegung auch bei den Heizölpreisen wider. Verbraucherinnen und Verbraucher im Bundesgebiet müssen im Schnitt etwa +0,80 bis +1,40 Euro pro 100 Liter mehr bezahlen als gestern zur Wochenmitte.

Quelle: futures-services.com